Die Karte "Hydrothermale Nutzhorizonte des tieferen Untergrund von Schleswig-Holstein" enthält Datensätze zur Verbreitung von untersuchungswürdiger Sandstein-Horizonte des Dogger, Buntsandstein und Rhät zur Hydrothermalen Nutzung im tieferen Untergund von Schleswig-Holstein sowie Zusatzinformationen zur Qualität der Datengrundlagen. Sandsteinhorizonte von ausreichender Verbreitung und Mächtigkeit bieten ein großes Potenzial zur hydrothermalen Nutzung. Sowohl die Mächtigkeiten als auch die Porositäten bzw. Permeabilitäten stellen wichtige Kriterien für die Beurteilung der Nutzhorizonte dar. Durch die komplexe geologische Entwicklung in Schleswig-Holstein in Hinblick auf die verschiedenen Ablagerungsbedingungen und diagenetischen Prozesse, die auf die Ablagerungen eingewirkt haben, sind daher nur Teilräume für die hydrothermale Nutzung von Bedeutung. Basierend auf dem anhand von Bohrungen ableitbarem Trend der Porositätsabnahme mit zunehmender Tiefe berücksichtigt diese Darstellung nur die Sandsteinhorizonte von mind. 20 m Mächtigkeit bis zu einer Tiefe von 2500 m unter Gelände. Darunter ist das Risiko Horizonte mit unzureichenden Porositäten und Permeabilitäten anzutreffen deutlich größer. Die Sandstein-Horizongte liegen in verschiedenen Tiefenlagen und können sich in der Karte überlagern. Bereiche in dem die Datenbasis zum tieferen Untergund in Schleswig Holstein besonders gering ist, sind durch eine Punktsignatur kenntlich gemacht. Informationen zu Eigenschaften von tiefen Sandsteinhorizonten, die potentielle hydrothermale Nutzhorizonte darstellen, konnten hier nur aus wenigen z.T. weit von einander entfernt liegenden Bohrungen abgeleitet werden und sind entsprechend unsicher.
Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BK) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen auf insgesamt ca. 290.000 ha (ca. ein Fünftel der Landesfläche). Die Prüfkulissen wurden auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt.
Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Allee die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Linien im Bereich der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die aktuell noch nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BK-Gesamt-) Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BK-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BK – Phase 2 (2015-2020),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring
Die Geologische Karte 1:250.000 (GÜK 250) gibt einen Überblick über die Verbreitung, Entstehung, Zusammensetzung und das Alter der an der Erdoberfläche anstehenden Ablagerungen und erlaubt somit auch eine Abschätzung der Gesteinseigenschaften. Sie stellt eine orientierende Planungs- bzw. Informationsgrundlage im Übersichtsmaßstab dar. Die Karte repräsentiert den aktuellen Stand der geologischen Landesaufnahme in Schleswig-Holstein für die obersten 2 m. Die Karte "Geologische Übersichtskarte von Schleswig-Holstein 1:250.000" setzt sich aus den Einzlayern "Geologische Einheiten" und "Geologische Zusatzinformationen" zusammen.
Maßgeblich für den Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) ist die aktuelle parzellenscharfen Abgrenzung der per Rechtsverordnung festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein. Die Zonengliederung wird dabei nicht berücksichtigt, vom DGLG betroffen sind alle Zonen.
Der Gewässerkundliche Mess- und Beobachtungsdienst wird vom LfU zusammen mit dem LKN geführt. Es werden die Grundlagendaten zur Ordnung des Wasserhaushaltes erhoben. Dazu werden in Schleswig-Holstein an über 400 Pegeln Wasserstände und an über 100 Pegeln Abflüsse gemessen.
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EG) 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS).
Das Flächenreferenzsystem für Schleswig-Holstein basiert nach § 5 GAPInVeKoSV auf dem Feldblock.
Grundlegende Aufgabe des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters SH ist es, die nach InVeKoS förderfähigen Flächen (Feldblöcke und Landschaftselemente) eindeutig raumbezogen zu identifizieren und für die Gewährung von Einkommensgrundstützung zur Verfügung zu stellen.
Definition Feldblock (FB): Ein Feldblock ist eine von stabilen, dauerhaften Außengrenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
In erster Linie werden die Anlagen von Wasser- und Bodenverbänden (WBV) für die Erstellung von verbandsbezogenen Anlagenverzeichnissen erfasst und dargestellt. Die WBV sind für die in ihrem Verbandsgebiet liegenden unterhaltungspflichtigen Fließgewässer (inkl. der Landesgewässer, deren Unterhaltungsaufgaben bereits überwiegend übertragen wurden) und Deiche (Regional- und Mitteldeiche), sowie Bauwerke unterhaltungs- und dokumentationspflichtig. Das Land hat die Unterhaltungsträger (WBV, Städte und Gemeinden, sowie Land in Ausnahmefällen für Mitteldeiche) verpflichtet, die von ihnen zu unter-haltenden Anlagen im Gewässer- und Deichnetz digital zu pflegen. Hinzu kommt die Integration bzw. Pflege von Anlagen, die vom Land unterhalten werden (1. Deichlinie, Messstellen,). Im System können auch Einleitungs- und Entnahmestellen (EE) durch UWB (bewilligungspflichtige EE), WBV, Städte und Gemeinden (nicht bewilligungs-pflichtige EE) erfasst werden. Unter der Anlagenpflege wird die Erfassung, die Änderung und das Löschen von linienhaften Anlagen (Gewässer, Deiche, Unterhaltungswege) und punkthaften Anlagen (Gewässer- und Deichbauwerke, bauliche Mess- und Einleitungs- und Entnahmestellen) verstanden. Die Verortung im GIS erfolgt auf Basis von topologischen Gewässer-, Deich-, Wegenetzen (Routen), die zusammen mit den erfassten Stationierungen und Sachdaten eine gemeinsame Auswertung oder auch die Betrachtung einzelner Sichten DAV (Digitales Gewässerverzeichnis), DDV (Digitales Deichverzeichnis) ermöglicht.
Im Zusammenhang mit Gebietskulissen des Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG) werden nur Flächen dargestellt, die nach diesem Gesetz relevant sind. Darunter fallen Flächen, die unter Zugrundelegung der standortabhängigen Erosionsgefährdung und der Schutzwirkung von Windhindernissen einer sehr hohen Winderosionsgefährdung der Stufe 5 nach DIN 19706 unterliegen, sowie Flächen, die unter Zugrundelegung der Hangneigung, der Feinbodenart des Oberbodens und eines Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktors von 50 einer hohen oder sehr hohen natürlichen Wassererosionsgefährdung der Stufen Enat4 oder Enat 5 nach DIN 19708 (2005-02) unterliegen Die entsprechenden Flächen unterliegen den Bestimmungen des DGLG, insbesondere nach § 3, Absatz 1, Punkt 1 (Umwandlungsverbot) und nach § 3, Absatz 4 (Wiederherstellung einer Grünlandnarbe). Die genannten Erosionsgefährdungsstufen gelten für die Flächenbezugsgröße Feldblock. Dieser kann aus mehreren Teilflächen oder Schlägen bestehen, die unterschiedlich und/oder von mehreren Landwirten bewirtschaftet werden können. Für diese Teilflächen können sich andere Erosionsgefährdungsstufen ergeben. Der Layer ist sichtbar im Maßstabsbereich von 1:5.000 bis einschließlich 1:50.000. Optimaler Maßstab ist 1:10.000.