Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) folgt dem Grundsatz, dass Flussgebiete als Ganzes zu betrachten und zu bewirtschaften sind. Für die praktische Arbeit – z. B. für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne oder für die Bestandsaufnahme des Zustands der Seen – werden aber handhabbare Untereinheiten gebildet. Wasserkörper stellen hierbei die kleinste Einheit dar, die die WRRL betrachtet.
Das WRRL-Monitoring bezieht sich in Schleswig-Holstein auf 73 Wasserkörper mit jeweils einer Seefläche von mehr als 50 ha, davon sind 62 Seen natürlich und elf Seen künstlich entstanden. Hinsichtlich dieser Seen ist Deutschland berichtspflichtig gegenüber der EU.
Details zum Messnetz: Das Messnetz zur mengenmäßigen Überwachung gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) umfasst derzeit 761 Grundwassermessstellen, verteilt an 398 Standorten (Stand: Juni 2026). Ein Messstellenstandort kann bis zu 5 Messstellen umfassen. Diese sind jeweils in unterschiedlichen Tiefen ausgebaut, um die verschiedenen Grundwasserleiter am gleichen Standort zu erfassen. Das Messnetz ist landesweit flächendeckend in allen relevanten Grundwasserleitern ausgebaut. Diese sind im Wesentlichen der oberflächennahe Hauptgrundwasserleiter, die tiefere eiszeitliche Grundwasserleiter und die tertiären Braunkohlensande. Die Messreihen (Ganglinien) der Messstellen geben den langfristigen, weitestgehend nicht anthropogen beeinflussten Grundwassergang wieder.
Messung der Grundwasserstände: Alle Messstellen dieses Messnetzes sind mit Datenloggern ausgestattet. Diese elektronischen Datensammler zeichnen mehrmals täglich den Grundwasserstand auf und werden in der Regel alle 3 bis 6 Monate durch Mitarbeiter des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) ausgelesen. Im Anschluss werden die Grundwasserstände in der landesweiten Datenbank aktualisiert. Sieben Messstellen sind zudem mit Datenfernübertragung ausgerüstet und liefern tagesaktuelle Grundwasserstände.