Im Rahmen des Projektes „Hinweiskarten Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) wurden in Zusammenarbeit mit zehn Bundesländern einheitliche Hinweiskarten zur Starkregengefahr veröffentlicht, darunter auch für Schleswig-Holstein. Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen für zwei Starkregenszenarien flächendeckend, wie sich Starkregenereignisse außerhalb von Fließgewässern auswirken können. Dabei wird die maximal erreichte Wassertiefe, die Fließrichtung und die maximale Fließgeschwindigkeit dargestellt. Ausführliche Informationen zu den Hinweiskarten Starkregengefahren finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/starkregenhinweiskarten
Zu den Grundlagen der biologischen Bewertung gemäß WRRL gehören das Aufstellen einer Gewässertypologie und die Ausweisung von Gewässertypen. Diese sind elementare Grundlagen für die typspezifische biologische Bewertung, die Ausweisung der Wasserkörper und das Aufstellen eines Monitoring-Netzwerkes. Aber auch die Erstellung der Bewirtschaftungspläne und damit die Maßnahmenplanung erfolgt typspezifisch.
In der Ökoregion "Norddeutsches Tiefland" werden insgesamt sieben Seetypen unterschieden, darunter sechs natürliche Typen und ein Sondertyp für künstliche Seen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Oberirdische Einzugsgebiete des Gewässerkundlichen Flächenverzeichnisses von Schleswig-Holstein nach der Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als Teil des Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässerverzeichnisses von Schleswig-Holstein (AWGV-SH)
Die überblicksweise Überwachung dient der Bewertung des Zustands und langfristiger Veränderungen und wird in Schleswig-Holstein an den fünf großen Seen größer 10 km² Seefläche durchgeführt. Eine überblicksweise chemische Überwachung findet mindestens einmal in sechs Jahren statt. Bei der biologischen Überwachung der Seen liegt das Intervall bei einem bis drei Jahren.
Die operative Überwachung wird an 67 Seen mit einer Seefläche größer 50 ha durchgeführt, welche die geltenden Umweltziele wahrscheinlich nicht erfüllen, um das Ausmaß und die Auswirkung der Belastungen und die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen beurteilen zu können, sowie an Wasserkörpern, in die prioritäre Stoffe eingeleitet werden. Hierbei werden solche biologischen Qualitätskomponenten und stoffliche Parameter überwacht, die auf die Belastungen am empfindlichsten bzw. deutlichsten reagieren. Der Untersuchungsumfang wird während des Bewirtschaftungszeitraums den Erfordernissen angepasst.
Als wasserwirtschaftliche Basisdatengrundlage wird seit 2002 das Amtliche digitale Wasserwirtschaftliche Gewässerverzeichnis (AWGV) im Erfassungsmaßstab 1:5.000 nach fachlichen Vorgaben des LLUR in Zusammenarbeit mit MEKUN Ref. 44, LKN FB 42-44 und den Bearbeitungsgebietsverbänden der Wasser- und Bodenverbände erstellt. Das AWGV ist die erforderliche Grundlage für alle Daten und Auswertungen im Zusammenhang mit Oberflächengewässern und Einzugsgebieten u.a. im Rahmen der wasserbezogenen EU-Richtlinien (z.B. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrichtlinie (HWRL)). Das AWGV besteht aus den folgenden integrativ miteinander verbundenen digitalen Teilkomponenten, deren geometrische und attributive Konsistenz gemäß der Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herzustellen und dauerhaft zu pflegen ist: 1. Das Gewässernetz im Digitalen Anlagenverzeichnis (linienhaft modelliertes DAV-Gewässernetz einschließlich der Durchflusslinien durch Seen und flächenhafte Fließgewässer, ursprünglich erstellt ausgehend von den BasisDLM-Daten des LVermGeo mit Stand 2000) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der Bearbeitungsgebietsverbände und des LKN (für Landesgewässer). 2. Das Gewässerkundliche Flächenverzeichnis (GFV) mit den oberirdischen Einzugsgebieten zum DAV-Gewässernetz in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit des Dezernates 42 LfU. 3. Die Seen (ursprünglich erstellt ausgehend von den Flächen im BasisDLM des LVermGeo mit Stand 2008) in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit des Dezernates 43 LfU. 4. Das digitale Anlagenverzeichnis (DAV) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der Bearbeitungsgebietsverbände und des LKN, bestehend aus dem Anlagenverzeichnis selbst (DAV mit Bauwerken und Anlagen an Gewässern). 5. Das digitale Strukturverzeichnis (DSV mit Angaben zur Gewässerstruktur und -morphologie und zu den LAWA-Gewässerkennzahlen) in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit der Dezernate 41 und 42 LfU. 6. Dem digitalen Deichverzeichnis (DDV mit Deichverläufen und Bauwerken in Deichen) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der WBV und des LKN (nur Bestätigung). 7. Das digitale Maßnahmenverzeichnis (DMV inklusive GIS-Viewer) stellt die GIS-Anbindung für die Maßnahmen-Datenbank, 2. Ausbaustufe (MDBII), dar. Es dient allen Verfahrensbeteiligten zur GIS-gestützten Dokumentation des Planungs- und Finanzierungsverfahrens von Maßnahmen und Flächensicherungen, die zur Erreichung der von den EU-Richtlinien vorgegebenen Ziele geplant und durchgeführt werden. Alle Teilkomponenten sind auf dem zentralen AWGV-Server bei DATAPORT eingestellt und werden dort von den zuständigen Stellen gepflegt.
Der Gewässerkundliche Mess- und Beobachtungsdienst wird vom LfU zusammen mit dem LKN geführt. Es werden die Grundlagendaten zur Ordnung des Wasserhaushaltes erhoben. Dazu werden in Schleswig-Holstein an über 400 Pegeln Wasserstände und an über 100 Pegeln Abflüsse gemessen.