Umgebungslärm in Schleswig-Holstein: Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurden entsprechend der Anforderung von § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) Lärmkarten ausgearbeitet. Die Lärmkarten stellen auf Grundlage von Berechnungen die Lärmbelastungen anhand von Bereichen gleicher Laustärke in 5 dB(A) Abstufungen für das Bezugsjahr 2011 dar. Sie umfassen - Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsstärke über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr - Nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken mit einer Verkehrsstärke über 30.000 Züge pro Jahr - Großflughäfen mit über 50.000 Bewegungen pro Jahr (nur Hamburg Fuhlsbüttel) - Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (Kiel, Hamburg, Lübeck). Zur Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie für den Zeitraum 2016-2018 wurde ein neues Projekt gestartet.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Stand: laufende Anpassung.
Für die Ostsee-NSG (NSG Gebiets-Nr. 217, 218 und 219) ist abweichend ein Erfassungsmaßstab von 2.500 auf Grundlage von Luftbildern genutzt worden.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Stand: März 2022
Für die Ostsee-NSG (NSG Gebiets-Nr. 217, 218 und 219) ist abweichend ein Erfassungsmaßstab von 2.500 auf Grundlage von Luftbildern genutzt worden.
Die Bodenkarte von Schleswig-Holstein 1:25.000 stellt für ca. die Hälfte des Landes die Böden als Bodenformen dar. Jeder Fläche ist eine flächendominante Bodenform zugeordnet. Begleitböden werden nicht aufgeführt. Neben den Bodentypen enthält die Karte Angaben zur dominanten Substratgenese, zur Bodenartenschichtung, zum Bodenausgangsgestein und zur Grundwasserstufe sowie zu möglichen anthropogenen Veränderungen oder Besonderheiten. Die Böden werden bis 2m unter Geländeoberfläche beschrieben. Die Karte basiert auf analog erschienenen Einzelkartenblättern des Kartenwerks Bodenkarte 1:25.000 von Schleswig-Holstein. Dieses Kartenwerk ist im Laufe von über 50 Jahren Bodenkartierung in Schleswig-Holstein entstanden und in den letzten Jahren zu einer digitalen, blattschnittfreien Karte mit einer einheitlichen Legende entwickelt worden. Die Legende basiert auf der Bodenkundlichen Kartieranleitung (Ad-hoc-AG Boden 2005). Zu der Karte existiert eine umfangreiche Profildatenbank mit nutzungsdifferenzierten idealisierten Leitprofilen, die es dem Nutzer ermöglicht, viele eingeführte bodenkundliche Auswertungsmethoden (vgl. Methodendokumentation Bodenkunde 2000 mit Aktualisierungen 2012) anzuwenden.
Maßgeblich für den Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) ist die aktuelle parzellenscharfen Abgrenzung der per Rechtsverordnung festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein. Die Zonengliederung wird dabei nicht berücksichtigt, vom DGLG betroffen sind alle Zonen.
Die geologische Karte von Schleswig-Holstein 1:50.000 stellt die oberflächennahen geologischen Verhältnisse bis zwei Meter Tiefe im Land flächendeckend dar. Den im Bereich jeder abgegrenzten Fläche übereinander anstehenden Schichten werden Alter (Stratigraphie), Gesteinszusammensetzung (Lithologie) und Entstehung (Geogenese) zugeordnet.
Die Symbolfarbe der Legende wird i. d. R. durch die Eigenschaften der oberen Schicht bestimmt. Die Zeichen in den Flächen stehen i. d. R. für die unterlagernde Schicht. Die Gesteine von Gewässerbetten werden nicht ausgewiesen. Wattflächen werden undifferenziert dargestellt. Die Bezeichnung der geologischen Einheiten beziehen sich auf den Symbolschlüssel Geologie. Die geogenetischen Begriffsdefinitionen gehen auf die geologische Kartieranleitung (AG Geologie) zurück. Informationen zum Symbolschlüssel und zu den Begriffsdefinitionen stehen im Internet zur Verfügung.
Die Symboleinheiten der Legende entstehen durch die Vereinfachung und Zusammenfassung (Generalisierung) von Kartiereinheiten (KE), die aus bis zu vier Schichten bestehen können. Sie sind in Kurzform für jede Fläche beschrieben. Erläuterungen zu den Attributen der Flächen und die Generallegende stehen als PDF-Dateien begleitend zur Verfügung.
Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Schleswig-Holstein, zusammengefasst durch das LLUR zur jährlichen Siedlungsabfallbilanz. Die Siedlungsabfallbilanzen vermitteln sowohl Fachleuten als auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in Aufkommen und Verbleib der wichtigsten Abfallarten in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins. Das umfangreiche Datenmaterial erlaubt Vergleiche zwischen den 15 Gebietskörperschaften. Diese Bilanz betrachtet neben den Siedlungsabfällen auch Bauabfälle und sonstige, im Rahmen der öffentlichen Entsorgung beispielsweise bei Gewerbe- und Industriebetrieben erfasste Abfälle. Auch Verpackungsabfälle (Verkaufsverpackungen), die über duale Systeme erfasst werden, sind enthalten.
Die Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1:250.000 stellt die Böden des Landes in Form von Bodengesellschaften dar. Jeder Fläche sind ein dominanter Leitbodentyp und bis zu drei untergeordnet auftretende Begleitbodentypen zugeordnet. Die Farbe der Kartendarstellung richtet sich nach dem Leitbodentyp. Neben den Bodentypen enthält die Karte Angaben zur Bodenartenschichtung, zum Bodenausgangsgestein und zur stratigraphischen Stellung der Ausgangsgesteine. Die Böden werden bis 2m unter Geländeoberfläche beschrieben. Die Karte basiert auf der Geologischen Übersichtskarte von Schleswig-Holstein 1:250.000. Die Bezeichnungen der Bodentypen (bodensystematischen Einheiten) und Bodenarten beziehen sich auf die Bodenkundliche Kartieranleitung (Ad-hoc-AG Boden 2005).
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februrar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis. Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld Jahr als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS, im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-,nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Im Zusammenhang mit Gebietskulissen des Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG) werden nur Flächen dargestellt, die nach diesem Gesetz relevant sind. Darunter fallen Flächen, die unter Zugrundelegung der standortabhängigen Erosionsgefährdung und der Schutzwirkung von Windhindernissen einer sehr hohen Winderosionsgefährdung der Stufe 5 nach DIN 19706 unterliegen, sowie Flächen, die unter Zugrundelegung der Hangneigung, der Feinbodenart des Oberbodens und eines Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktors von 50 einer hohen oder sehr hohen natürlichen Wassererosionsgefährdung der Stufen Enat4 oder Enat 5 nach DIN 19708 (2005-02) unterliegen Die entsprechenden Flächen unterliegen den Bestimmungen des DGLG, insbesondere nach § 3, Absatz 1, Punkt 1 (Umwandlungsverbot) und nach § 3, Absatz 4 (Wiederherstellung einer Grünlandnarbe). Die genannten Erosionsgefährdungsstufen gelten für die Flächenbezugsgröße Feldblock. Dieser kann aus mehreren Teilflächen oder Schlägen bestehen, die unterschiedlich und/oder von mehreren Landwirten bewirtschaftet werden können. Für diese Teilflächen können sich andere Erosionsgefährdungsstufen ergeben. Der Layer ist sichtbar im Maßstabsbereich von 1:5.000 bis einschließlich 1:50.000. Optimaler Maßstab ist 1:10.000.