Freiwillige Vereinbarung zum Schutz der mausernden Brandgänse Auszug aus der Vereinbarung zwischen Fischern / Hobbyfischern und dem Nationalparkamt: "In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres werden wegen der dort mausernden Brandenten folgende Prielströme und angrenzende Watten nicht befischt und befahren: - das Bielshövener Loch, der Flackstrom, der Dieksander Priel von drei Stunden nach bis drei Stunden vor Tidehochwasser - die Schatzkammer - die nördlichen und südlichen Seitenpriele des Klotzenlochs. [...] In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August soll zu Seehundbänken wegen der Jungenaufzucht ein Abstand von 300 m, oder wo es möglich ist, 500 m eingehalten werden. [...] Die Vereinbarung gilt zwischen Nationalparkamt Land den unterzeichnenden Erwerbs- und Hobbyfischern."
Download-Geodienst zum Vorkommen von Kegelrobben an Liegeplätzen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer. Die Liegeplätze der Kegelrobben befinden sich generell nur an den Außensänden im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Aus diesem Grund sind die Kegelrobbenflüge im Gegensatz zu den Seehund-Erfassungen nicht flächendeckend, sondern umfassen nur diejenigen Bereiche, in denen es prinzipiell Kegelrobben-Liegeplätze gibt. Die eigenständige Erfassung für KEgelrobben wird ab 2005 in den für Kegelrobben relevanten Jahreszeiten durchgeführt: In der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (November - Januar) drei Erfassungen und zur Haarwechselzeit (März – April) zwei Erfassungen durchgeführt. Sichtungen außerhalb dieses Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt.
Dieser Dienst liefert folgende Informationen: Anzahlen von Kegelrobben pro Liegeplatz pro Flug, Anteil von Jungtieren. Es sind folgende Layer / Tabellen enthalten:
1. Gesamttabelle mit allen Monitoring-Flügen ab 2005 2. Tabellen gesplittet nach einzelnen Jahren (ab 2015). Pro Jahres-Layer werden die Daten aller fünf Erfassungen bereitgestellt. 3. Gesamttabelle mit den Anteilen der Jungtiere (nur Daten aus den drei Flügen aus der Wurfzeit)
Während des Kegelrobben-Monitorings wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden. Für Bestandsberechnungen können die Daten nach einzelnen Erfassungsflügen gefiltert werden. Spalte „Robbenjahr“: Die Wurfzeit der Kegelrobben findet über den Jahreswechsel zwischen November und Januar des folgenden Jahres statt. Um eine Bearbeitung und Filterung der Daten zur vereinfachen wurde die Spalte "Robbenjahr" eingefügt, die für Kegelrobben die Monate November und Dezember dem Folgejahr zuordnet, damit die Wurfzeit nicht bei einer Selektion des Erfassungsjahres gesplittet wird.
Auf Grundlage dieser Liegeplatz-Daten, sowie der Sichtungen während der Seehund-Zählungen, wurden zur Bewertung von Eingriffen die Ruheplätze der Kegelrobben berechnet und als Dienst bereitgestellt: (WFS) - Kegelrobben: Ruheplätze, Objekt-ID:b68ffc9f-c7fe-409e-9c5f-df17230bb387
Sichtungen außerhalb des oben genannten Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu "(WFS)-Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989" (Object-ID: d847163b-b077-4195-be56-de7664201768).
Darstellungs-Geodienst zum Vorkommen von Kegelrobben an Liegeplätzen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer. Die Liegeplätze der Kegelrobben befinden sich generell nur an den Außensänden im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Aus diesem Grund sind die Kegelrobbenflüge im Gegensatz zu den Seehund-Erfassungen nicht flächendeckend, sondern umfassen nur diejenigen Bereiche, in denen es prinzipiell Kegelrobben-Liegeplätze gibt. Die eigenständige Erfassung für KEgelrobben wird ab 2005 in den für Kegelrobben relevanten Jahreszeiten durchgeführt: In der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (November - Januar) drei Erfassungen und zur Haarwechselzeit (März – April) zwei Erfassungen durchgeführt. Sichtungen außerhalb dieses Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt.
Dieser Dienst liefert folgende Informationen: Anzahlen von Kegelrobben pro Liegeplatz pro Flug, Anteil von Jungtieren. Es sind folgende Layer / Tabellen enthalten:
1. Gesamttabelle mit allen Monitoring-Flügen ab 2005 2. Tabellen gesplittet nach einzelnen Jahren (ab 2015). Pro Jahres-Layer werden die Daten aller fünf Erfassungen bereitgestellt. 3. Gesamttabelle mit den Anteilen der Jungtiere (nur Daten aus den drei Flügen aus der Wurfzeit)
Während des Kegelrobben-Monitorings wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden. Für Bestandsberechnungen können die Daten nach einzelnen Erfassungsflügen gefiltert werden. Spalte „Robbenjahr“: Die Wurfzeit der Kegelrobben findet über den Jahreswechsel zwischen November und Januar des folgenden Jahres statt. Um eine Bearbeitung und Filterung der Daten zur vereinfachen wurde die Spalte "Robbenjahr" eingefügt, die für Kegelrobben die Monate November und Dezember dem Folgejahr zuordnet, damit die Wurfzeit nicht bei einer Selektion des Erfassungsjahres gesplittet wird.
Auf Grundlage dieser Liegeplatz-Daten, sowie der Sichtungen während der Seehund-Zählungen, wurden zur Bewertung von Eingriffen die Ruheplätze der Kegelrobben berechnet und als Dienst bereitgestellt: (WFS) - Kegelrobben: Ruheplätze, Objekt-ID:b68ffc9f-c7fe-409e-9c5f-df17230bb387
Sichtungen außerhalb des oben genannten Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu "(WFS)-Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989" (Object-ID: d847163b-b077-4195-be56-de7664201768).
Im Rahmen des Projektes „Hinweiskarten Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) wurden in Zusammenarbeit mit zehn Bundesländern einheitliche Hinweiskarten zur Starkregengefahr veröffentlicht, darunter auch für Schleswig-Holstein. Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen für zwei Starkregenszenarien flächendeckend, wie sich Starkregenereignisse außerhalb von Fließgewässern auswirken können. Dabei wird die maximal erreichte Wassertiefe, die Fließrichtung und die maximale Fließgeschwindigkeit dargestellt. Ausführliche Informationen zu den Hinweiskarten Starkregengefahren finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/starkregenhinweiskarten
Im Rahmen des Projektes „Hinweiskarten Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) wurden in Zusammenarbeit mit zehn Bundesländern einheitliche Hinweiskarten zur Starkregengefahr veröffentlicht, darunter auch für Schleswig-Holstein. Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen für zwei Starkregenszenarien flächendeckend, wie sich Starkregenereignisse außerhalb von Fließgewässern auswirken können. Dabei wird die maximal erreichte Wassertiefe, die Fließrichtung und die maximale Fließgeschwindigkeit dargestellt. Ausführliche Informationen zu den Hinweiskarten Starkregengefahren finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/starkregenhinweiskarten
Der Gewässerkundliche Mess- und Beobachtungsdienst wird vom LfU zusammen mit dem LKN geführt. Es werden die Grundlagendaten zur Ordnung des Wasserhaushaltes erhoben. Dazu werden in Schleswig-Holstein an über 400 Pegeln Wasserstände und an über 100 Pegeln Abflüsse gemessen.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
In erster Linie werden die Anlagen von Wasser- und Bodenverbänden (WBV) für die Erstellung von verbandsbezogenen Anlagenverzeichnissen erfasst und dargestellt. Die WBV sind für die in ihrem Verbandsgebiet liegenden unterhaltungspflichtigen Fließgewässer (inkl. der Landesgewässer, deren Unterhaltungsaufgaben bereits überwiegend übertragen wurden) und Deiche (Regional- und Mitteldeiche), sowie Bauwerke unterhaltungs- und dokumentationspflichtig. Das Land hat die Unterhaltungsträger (WBV, Städte und Gemeinden, sowie Land in Ausnahmefällen für Mitteldeiche) verpflichtet, die von ihnen zu unter-haltenden Anlagen im Gewässer- und Deichnetz digital zu pflegen. Hinzu kommt die Integration bzw. Pflege von Anlagen, die vom Land unterhalten werden (1. Deichlinie, Messstellen,). Im System können auch Einleitungs- und Entnahmestellen (EE) durch UWB (bewilligungspflichtige EE), WBV, Städte und Gemeinden (nicht bewilligungs-pflichtige EE) erfasst werden. Unter der Anlagenpflege wird die Erfassung, die Änderung und das Löschen von linienhaften Anlagen (Gewässer, Deiche, Unterhaltungswege) und punkthaften Anlagen (Gewässer- und Deichbauwerke, bauliche Mess- und Einleitungs- und Entnahmestellen) verstanden. Die Verortung im GIS erfolgt auf Basis von topologischen Gewässer-, Deich-, Wegenetzen (Routen), die zusammen mit den erfassten Stationierungen und Sachdaten eine gemeinsame Auswertung oder auch die Betrachtung einzelner Sichten DAV (Digitales Gewässerverzeichnis), DDV (Digitales Deichverzeichnis) ermöglicht.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten für den zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitraum können Sie im Hochwasserkartenportal unter www.schleswig-holstein.de/hochwasserkarten einsehen.
Diese Grundlagendaten dienen dem Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Verringerung der Risiken hochwasserbedingter Schäden. Insbesondere wird für die Raumordnung und die Bauleitplanung einer Kommune (Flächennutzungsplan) die Betroffenheit in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet aufgezeigt. Vertiefte Untersuchungen und abzuleitende Maßnahmen obliegen der Kommune oder dem Bauherrn/Eigentümer.
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt für Dritte keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Daten entstehen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.