Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EG) 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS).
Das Flächenreferenzsystem für Schleswig-Holstein basiert nach § 5 GAPInVeKoSV auf dem Feldblock.
Grundlegende Aufgabe des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters SH ist es, die nach InVeKoS förderfähigen Flächen (Feldblöcke und Landschaftselemente) eindeutig raumbezogen zu identifizieren und für die Gewährung von Einkommensgrundstützung zur Verfügung zu stellen.
Definition Feldblock (FB):
Ein Feldblock ist eine von stabilen, dauerhaften Außengrenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber.
Attribute des Feldblock:
FLIK: Flächenidentifikator
Flaeche_ha: Fläche in Hektar
Gueltigkeit: fachliches Gültigkeitsdatum
LC: Hauptbodennutzung (AL = Ackerland, GL = Dauergrünland, DK = Dauerkultur, S = Sonstige Flächen)
Benachteil: Benachteiligte Gebiete / Ausgleichszulage (0 = nein, 1 = ja)
sensibles_: Umweltsensibles DGL (0 = nein, 1 = ja)
Nitrat: Nitratbelastete Flächen (0 = nein, 1 = ja)
aktueller Stand: Januar 2024
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS).
Definition Landschaftselement (LE):
Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie
- in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen).
- Nach § 23 der GAPKondV einem Beseitigungsverbot unterliegen.
Landschaftselement-Typen:
Baumreihe (BR)
Hecken/ Knicks (HK)
Feuchtgebiet, Tümpel, Sölle, Dolinen (FG)
Feldgehölz (FH)
Einzelbaum (EB)
Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle (NT)
Gräben (GR)
Aktueller Stand: Januar 2024
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat sich mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 zum Ziel gesetzt, die Ostsee stärker zu schützen. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz und Umweltminister Tobias Goldschmidt haben gemeinsam mit Vertretern der landwirtschaftlichen Verbände eine Zielvereinbarung für zusätzliche freiwillige Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft unterzeichnet. Darin geht es vor allem darum, die Austräge von Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Zu diesem Zweck sollen freiwillige Maßnahmen zur angepassten landwirtschaftlichen Nutzung und Maßnahmen zur Erhöhung des Stoffrückhaltes in der Landschaft im Wassereinzugsgebiet der Ostsee umgesetzt werden.
Innerhalb der Flussgebietseinheit Schlei/Trave sind fünf Ostseebeiräte zur Umsetzung der Zielvereinbarung Landwirtschaft zum Ostseeschutz aktiv:
Flensburger Förde (23)
Schlei (24)
Eckernförder Bucht und Baltic-Probstei (25, 26, 27)
Wagrien-Fehmarn und Neustädter Bucht (28, 29)
Trave (30, 31, 32, 33, 34)
Die Einteilung der Ostseebeiräte orientiert sich räumlich an den Bearbeitungsgebieten zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Zahlen in Klammern definieren die Bearbeitungsgebiete in der Flussgebietseinheit nach EU-WRRL.