Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund
Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund
Naturräumliche Gliederung der Abt.5 -Naturschutz- Die Bezeichnungen sind nach Meynen & Schmithüsen (1962) vergeben worden, wobei sich die Abgrenzungen der Räume an der Biotopkartierung orientieren. Im Vergleich zu den anderen Naturräumlichen Gliederungen, die im LLUR verwendet werden, ist diese Naturräumliche Gliederung im Maßstab 1:25.000 nachgeführt worden. Die Geometrien der Nordseeinseln sind nicht enthalten, so daß für Darstellungen die Topographie auf jeden Fall hinterlegt werden muß ! Bei der Digitalisierung wurden auch Küstenstreifen berücksichtigt, diese sind aber als solche nicht gesondert attributiert, da es diese weitere Untergliederung nach Meynen & Schmithüsen nicht gibt.
Die Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1:250.000 stellt die Böden des Landes in Form von Bodengesellschaften dar. Jeder Fläche sind ein dominanter Leitbodentyp und bis zu drei untergeordnet auftretende Begleitbodentypen zugeordnet. Die Farbe der Kartendarstellung richtet sich nach dem Leitbodentyp. Neben den Bodentypen enthält die Karte Angaben zur Bodenartenschichtung, zum Bodenausgangsgestein und zur stratigraphischen Stellung der Ausgangsgesteine. Die Böden werden bis 2m unter Geländeoberfläche beschrieben. Die Karte basiert auf der Geologischen Übersichtskarte von Schleswig-Holstein 1:250.000. Die Bezeichnungen der Bodentypen (bodensystematischen Einheiten) und Bodenarten beziehen sich auf die Bodenkundliche Kartieranleitung (Ad-hoc-AG Boden 2005).
Die Karte enthält eine Bewertung zur Schutzwirkung der Deckschichten, unterteilt in die drei Kategorien "ungünstig", "mittel" und "günstig". Ausschlaggebendes Kriterium bei der Zuweisung und räumlichen Abgrenzung einzelner Flächeneinheiten war dabei jeweils die durch Bohrungen nachgewiesene petrografische Beschaffenheit (bindig/nicht bindig) und Mächtigkeit (Abstufungen: 10m). In den Marschen und Niederungen der Westküste begünstigen spezifische Sedimenteigenschaften dort das Rückhaltevermögen von Schadstoffen. Dies wurde bei der Bewertung der Schutzwirkung zusätzlich berücksichtig.
Tiefere eiszeitliche Wasserleiter sind in weiten Teilen Schleswig-Holsteins verbreitet. Sie sind von dem oberflächennahen, abgedeckten bzw. nicht abgedeckten Wasserleiter durch bindige Horizonte - eiszeitliche Geschiebemergel, Schluffe und Tone - mit einer Mächtigkeit von wenigstens 5 m getrennt sind. Die darstellungsrelevante Mindestmächtigkeit eines tieferen eiszeitlichen Wasserleiters beträgt 5 m. Bei solchen Mächtigkeiten ist, abhängig von der örtlichen Gesamtmächtigkeit und den Entstehungsbedingungen der eiszeitlichen Sedimentfolge, prinzipiell auch eine Abfolge mehrerer tiefer eiszeitlicher Wasserleiter möglich. Sie reichen maximal bis in Tiefen von -100 mNN. Größere Tiefen werden nur noch in eiszeitlichen Rinnen erreicht.
Es handelt sich bei den Daten um einen inhaltlichen Auszug aus dem Entwurf der BÜK 250 (Stand 03/2015).
Darstellung der Böden, die auf Veränderungen des Klimas empfindlich reagieren. Hierbei handelt es sich um Moore, Anmoore, Moorgleye und Gleye (Böden mit hohen Humusgehalten). Die Böden mit hohen Humusgehalten wurden der BÜK250 von Schleswig-Holstein entnommen. Die Karte ist nicht mit der Karte der Torf-, Moor- und Anmoorverbreitung von Schleswig-Holstein oder anderen Darstellungen mit organischen Böden gleichzusetzen.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Die Karte zeigt die Verbreitungsgebiete vorherrschender, hydrogeologischer Profiltypen. Es sind in generalisierter Form typische Abfolgen verschiedener Grundwasserleiter und ihrer Trennschichten. Betrachtungsebenen sind die Lockergesteine des Quartärs (eiszeitliche Sedimente) und des Jungtertiärs bis zur Basis der miozänen Braunkohlensande. Angrenzende tiefere Horizonte enthalten aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Wasserleiter und bilden damit summarisch die Basis der hangenden Wasserleiter. Gleichbleibende Mächtigkeitsverhältnisse in den Profiltypdarstellungen variieren tatsächlich stark. So bilden die Braunkohlensande in den Senkungszonen zwischen den Salzstrukturen häufig den mächtigsten Wasserleiterkomplex, während im Bereich der Salzstrukturen alttertiäre und ältere Schichten bis in oberflächennahe Bereiche reichen.
Darstellung der Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit einer Entnahmemenge ab 100.000 Kubikmeter pro Jahr, für die kein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt oder geplant ist. Entnahmen aus unterschiedlichen Grundwasserstockwerken führen in einigen Fällen zu Überlagerungen hydraulisch getrennter Einzugsgebiete. Der in Schleswig-Holstein verwendete Begriff "Trinkwassergewinnungsgebiet" ist rechtlich nicht normiert. Eigene rechtsverbindliche Regelungen für Trinkwassergewinnungsgebiete bestehen daher nicht. Der Begriff "Trinkwassergewinnungsgebiet" ist allerdings als Kategorie in der Regionalplanung eingeführt, da in Trinkwassergewinnungsgebieten neben der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt.
Das shape beinhaltet die Gebietsabgrenzungen der anerkannten Biosphärenreservate auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein.
Das BR Flusslandschaft Elbe reicht über Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Hier wird nur der SH-Teil dargestellt
Bislang wurde in Biosphärenreservaten immer von Pufferzonen gesprochen. Da es sich hierbei jedoch um eine fachlich fehlerhafte Übersetzung aus dem Englischen handelt, soll zukünftig die korrekte Bezeichnung "Pflegezone" verwendet werden. Dies wird erstmals in der Landschaftsrahmenplanung 2019 auch im planerischen Kontext praktiziert.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.