In erster Linie werden die Anlagen von Wasser- und Bodenverbänden (WBV) für die Erstellung von verbandsbezogenen Anlagenverzeichnissen erfasst und dargestellt. Die WBV sind für die in ihrem Verbandsgebiet liegenden unterhaltungspflichtigen Fließgewässer (inkl. der Landesgewässer, deren Unterhaltungsaufgaben bereits überwiegend übertragen wurden) und Deiche (Regional- und Mitteldeiche), sowie Bauwerke unterhaltungs- und dokumentationspflichtig. Das Land hat die Unterhaltungsträger (WBV, Städte und Gemeinden, sowie Land in Ausnahmefällen für Mitteldeiche) verpflichtet, die von ihnen zu unter-haltenden Anlagen im Gewässer- und Deichnetz digital zu pflegen. Hinzu kommt die Integration bzw. Pflege von Anlagen, die vom Land unterhalten werden (1. Deichlinie, Messstellen,). Im System können auch Einleitungs- und Entnahmestellen (EE) durch UWB (bewilligungspflichtige EE), WBV, Städte und Gemeinden (nicht bewilligungs-pflichtige EE) erfasst werden. Unter der Anlagenpflege wird die Erfassung, die Änderung und das Löschen von linienhaften Anlagen (Gewässer, Deiche, Unterhaltungswege) und punkthaften Anlagen (Gewässer- und Deichbauwerke, bauliche Mess- und Einleitungs- und Entnahmestellen) verstanden. Die Verortung im GIS erfolgt auf Basis von topologischen Gewässer-, Deich-, Wegenetzen (Routen), die zusammen mit den erfassten Stationierungen und Sachdaten eine gemeinsame Auswertung oder auch die Betrachtung einzelner Sichten DAV (Digitales Gewässerverzeichnis), DDV (Digitales Deichverzeichnis) ermöglicht.
Im Rahmen des Projektes „Hinweiskarten Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) wurden in Zusammenarbeit mit zehn Bundesländern einheitliche Hinweiskarten zur Starkregengefahr veröffentlicht, darunter auch für Schleswig-Holstein. Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen für zwei Starkregenszenarien flächendeckend, wie sich Starkregenereignisse außerhalb von Fließgewässern auswirken können. Dabei wird die maximal erreichte Wassertiefe, die Fließrichtung und die maximale Fließgeschwindigkeit dargestellt.
Ausführliche Informationen zu den Hinweiskarten Starkregengefahren finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/starkregenhinweiskarten
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.
Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten:
a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse;
b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit;
c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit.
In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4):
a. Ausmaß der Überflutung;
b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand.
Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt:
a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG
d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.
Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten:
a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse;
b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit;
c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit.
In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4):
a. Ausmaß der Überflutung;
b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand.
Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt:
a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG
d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Der Gewässerkundliche Mess- und Beobachtungsdienst wird vom LfU zusammen mit dem LKN geführt. Es werden die Grundlagendaten zur Ordnung des Wasserhaushaltes erhoben. Dazu werden in Schleswig-Holstein an über 400 Pegeln Wasserstände und an über 100 Pegeln Abflüsse gemessen.
Gehört zur Hauptkarte 3 der Landschaftsrahmenpläne der Planungsräume I, II und III des Landes S.-H. (Stand: 1/2020)
Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar.
Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1).
Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten:
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten.
a)
Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse
b)
Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100)
c)
Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20).
HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren.
HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren.
HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren.
In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4):
a)
Ausmaß der Überflutung
b)
Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand.
Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt.
Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten:
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Flusshochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt:
a)
Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
b)
Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
c)
Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG
In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt:
a)
Menschliche Gesundheit
o
Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
o
Gebäude für öffentliche Zwecke
b)
Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten
o
Siedlungsflächen,
o
Gewerbe- und Industriegebiete,
o
Verkehrsflächen und
Nutzungshinweise Hochwassergefahren- und -risikokarten: Stand 2021 - Seite 9 von 9
o
landwirtschaftlichen Flächen / Wald
c)
Umwelt
o
Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung
o
Vogelschutzgebiete
o
FFH-Gebiete
o
Badegewässer
d)
UNESCO-Weltkulturerbestätten
e)
weitere Kriterien
o
Hochwasserabwehrinfrastruktur
o
Überschwemmungsgebiete.
Gehört zur Hauptkarte 3 der Landschaftsrahmenpläne der Planungsräume I, II und III des Landes S.-H. (Stand: 1/2020)
Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar.
Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1).
Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten:
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten.
a)
Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse
b)
Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100)
c)
Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20).
HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren.
HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren.
HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren.
In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4):
a)
Ausmaß der Überflutung
b)
Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand.
Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt.
Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten:
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Küstenhochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt:
a)
Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
b)
Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
c)
Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG
In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt:
a)
Menschliche Gesundheit
o
Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner
o
Gebäude für öffentliche Zwecke
b)
Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten
o
Siedlungsflächen,
o
Gewerbe- und Industriegebiete,
o
Verkehrsflächen und
o
landwirtschaftlichen Flächen / Wald
c)
Umwelt
o
Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung
o
Vogelschutzgebiete
o
FFH-Gebiete
o
Badegewässer
d)
UNESCO-Weltkulturerbestätten
e)
weitere Kriterien
o
Hochwasserabwehrinfrastruktur
*Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum*
Bei Bauvorhaben im Gewässerbereich ist bei der wasserrechtlichen Prüfung durch die zuständige Behörde das Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen der §§ 27 und 47 WHG, also dem Verschlechterungsverbot (VV) und Zielerreichungsgebot (ZEG) zu prüfen. Dies erfolgt in der Regel auf Basis der Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie. Die Prüfung soll sich nicht nur auf die Auswirkungen eines Vorhabens auf das Gewässer beschränken, sondern auch den Talraum beinhalten, da Maßnahmen und auch die natürliche Entwicklung von Gewässern Veränderungen am Verlauf von Gewässern, Bewuchs auf Flächen sowie am Wasserspiegel zur Folge haben können. Als Kulisse wurde bisher der landesweite GIS-Datensatz Talraum aus 2017 bereitgestellt.
Die Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum (kurz: Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele) soll die Talraumkulisse aus 2017 bei der Vorhabensprüfung für diesen Zweck ersetzen und einzelne Kritikpunkte aufnehmen, die im Laufe der vergangenen Jahre bei der Prüfungsdurchführung aufgekommen sind (u. a. Berücksichtigung von Deichen, Ortslagen, Hafenanlagen).
Details sind im Konzept Vorgehensweise zur Ermittlung der Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum (LfU 2025) dargestellt.
Die regionalisierten Abflusskennwerte (Reg2022) beschreiben die mit Hilfe statistischer Verfahren landesweit regionalisierten Abflusskennwerte MNQ, ZQ (Median/Zentralwert), MQ, Q330, MHQ und die HQ-Quantile für Schleswig-Holstein.
Die Daten wurden auf der Grundlage landesweit verfügbarer Geomerkmale und den Daten der vorhandenen Abflusspegel regionalisiert.
Bitte beachten Sie die Nutzungshinweise und fachlichen Hintergründe unter:
https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/eGAH8hFFBNbIpVFSRPuCFFryqtk70rL3
*Talraum*
Der Talraum ist eine hydrologische Fachkulisse und bezeichnet die Fläche, die bis zu einem bestimmten Hochwasserstand von einem Gewässer überflutet wird.
Für Schleswig-Holstein wurde auf Basis von hydraulischen Berechnungen und Ansätzen der Regimetheorie eine Talraumkulisse hergeleitet, die die Lage und Ausbreitung der Talräume landesweit beschreibt.
Sie besteht aus folgenden Teilkulissen:
1. In der Marsch: Potenziell natürlicher Entwicklungsraum
2. In den übrigen Naturräumen: Vereinfachtes Verfahren HQ100
3. In den übrigen Naturräumen: Ergänzung durch reliefkorrigierten (Reliefkorrektur Höhe über Tiefenlinie) potenziell natürlichen Entwicklungsraum.
Details sind im Konzept 'Vorgehensweise zur Ermittlung einer Talraumkulisse entlang der Fließgewässer des reduzierten Gewässernetzes' (LLUR 2017) dargestellt.
Über die Seite www.schleswig-holstein.de/hsi haben Sie die Möglichkeit sich ein Bild von der aktuellen Lage der Wasserstände in den Gewässern Schleswig-Holsteins und von der Wetterlage allgemein zu machen, um somit die aktuelle Hochwassergefährdung einschätzen zu können.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten für den zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitraum können Sie im Hochwasserkartenportal unter www.schleswig-holstein.de/hochwasserkarten einsehen.
Diese Grundlagendaten dienen dem Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Verringerung der Risiken hochwasserbedingter Schäden. Insbesondere wird für die Raumordnung und die Bauleitplanung einer Kommune (Flächennutzungsplan) die Betroffenheit in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet aufgezeigt. Vertiefte Untersuchungen und abzuleitende Maßnahmen obliegen der Kommune oder dem Bauherrn/Eigentümer.
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt für Dritte keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Daten entstehen.
Im Rahmen des Projektes „Hinweiskarten Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) wurden in Zusammenarbeit mit zehn Bundesländern einheitliche Hinweiskarten zur Starkregengefahr veröffentlicht, darunter auch für Schleswig-Holstein. Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen für zwei Starkregenszenarien flächendeckend, wie sich Starkregenereignisse außerhalb von Fließgewässern auswirken können. Dabei wird die maximal erreichte Wassertiefe, die Fließrichtung und die maximale Fließgeschwindigkeit dargestellt.
Ausführliche Informationen zu den Hinweiskarten Starkregengefahren finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/starkregenhinweiskarten
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.
Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten:
a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse;
b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit;
c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit.
In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4):
a. Ausmaß der Überflutung;
b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand.
Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt:
a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG
d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.
Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden.
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten:
a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse;
b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit;
c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit.
In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4):
a. Ausmaß der Überflutung;
b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand.
Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt:
a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG
d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.