Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung
Schleswig-Holstein (BK) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten
und digitalisierten Alleen innerhalb von ausgewiesenen
Prüfkulissen auf insgesamt ca. 290.000 ha (ca. ein Fünftel der Landesfläche).
Die Prüfkulissen wurden auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten
und Datenaktualität zusammengestellt.
Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG
i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Allee die
charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt.
Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht
richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen
ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung
zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Linien im Bereich der Prüfkulisse der
BK Phase 2 zu beachten, die aktuell noch nicht im vorliegenden Geodatensatz
enthalten und entsprechend attribuiert sind.
Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden
Alleen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes
Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR
Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BK-Gesamt-) Geodatensatz:
Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BK-Gesamt-)
Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle
kenntlich gemacht.
Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BK – Phase 2 (2015-2020),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring
Die Daten zur Verbreitung der Amphibien und Reptilien des Landes (Historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums) werden in dem Projekt zusammengeführt (insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen). Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Aktualisierung mindestens zweimal jährlich.
Artenzahlkarte (LAEA10):
Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten im ETRS-LAEA 10 Kilometer Raster für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB):
Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem Messtischblatt (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB-Q):
Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem Viertel (=Quadrant) eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB-16tel):
Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem 16tel eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Artenzahlkarte (MTB-64tel):
Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem 64tel eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren.
Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren. Zugrundeliegende Fachdaten: 1 / Daten der Wertgrünlandkartierung aus Phase1 der Biotopkartierung aus dem Jahr 2014 (Shape1) Gesamtdatei (Shape1) Version 1_4 der Wertgrünlandkartierung 2014. 2 / Seen (soweit vom Seenmonitoring erfasst) => Shape wurde von der Abt. 4, Dez. 43 erstellt 74 Seen, die bis 2019 im Rahmen des Seenmonitorings durch Dez. 43 erfasst werden (74 von insgesamt 94 werden im Seenmonitoring erfasst). Für die Ausschlusskulisse benennt Dez. 43 die Seen (s. Protokoll 04.04.14). Die Abgrenzung der Kartierfläche erfolgt anhand der Außengrenzen der an das Gewässer gebundenen Biotoptypen (z. B. Röhricht, Bruchwald). Innerhalb dieser Grenzen kartiert das Dez. 43. Außerhalb schließt die landesweite Biotopkartierung direkt an diese Geometrien an. 3 / Nationalpark einschl. 160m-Streifen und Inseln und Halligen wurden vollständig ausgeschnitten. Zudem erfolgte Anpassung an die Küstenlinie an der Ostseeseite und die Elemenierung der Hafenanlagen. Gesamtgebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer incl. eines zum Festlandsockel anschließenden deichseitigen 160m-Streifens (Streifen wurde durch ¿Pufferung¿ erzeugt). Vollständig ausgeschnitten wurden zusätzlich die gesamten Nordfriesischen Inseln und Halligen. In Teilen wurden von Hand noch die Grenzen an Deichlinien angepasst sowie Ostseeflächen und Hafenanlagenherausgenommen. Flächen der Schlei, Eidermündung, Dassower See, Travemündung und die Elbe ohne Elbinseln (alles aus dem Basis_dlm) sind hinzugefügt worden. Die Flächen an der Nordsee sind noch randlich angepassungen vorgenommen worden, damit bei der Verschneidung mit der Prüfkulisse keine kleinen Splitterflächen entstehen. Die Lücke im Wattenmeer vor Helgoland, wurde per Hand geschlossen. 4 / Sämtliche in Schleswig-Holstein gelegenen Militärischen Liegenschaften der Bundeswehr Sämtliche außerhalb und innerhalb der FFH-Gebietskulisse gelegenen Militärischen Liegenschaften. Gem. Einschätzung durch Herrn Kaiser (MELUR, 27.06.2014) wird die Betretung der Liegenschaften mit der Bundeswehr zeitnah nicht zu regeln sein. 5 / HNV-Kartierung - 120 Kacheln a` 1 Quadratkilometer (= 120 Quadratkilometer) Die HNV-Flächen wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig in einem eigenständigen Projekt vollständig bearbeitet. 6 / Geometrien des Shape2 aus Phase1 der BK, ohne Hinweis auf Wertbiotope Sämtliche Flächen, welche von den Attributen ¿Biottyp¿, ¿gBT¿ und ¿gBT_Kuer¿, keinen Hinweis auf Wertbiotope geben. Datensatz wurde durch Prüfkulisse abgeschnitten, damit keine Überlagerungen enthalten sind.
Bedeutender Flugkorridor zwischen Schlafplätzen und Nahrungsplätzen von Zwergschwänen und Gänsen
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Das Shape beinhaltet Biotope der landesweiten Biotopkartierung, in denen Hochmoor- oder Niedermoorbiotoptypen zumindest mit Anteilen erfasst wurden. Aus der Biotopkartierung wurden alle Biotope, die Biotptypen-Codes der Hochmoore, Niedermoore und Bruchwälder enthalten, ausgewählt (Wolfgang Petersen, Feb. 2011). Hierbei ist zu beachten, dass die Kartierung auf der Kartengrundlage M 1:25.000 erfolgt ist und die Ausdehnung der Moorbiotoptypen innerhalb eines Biotopes in % (10 ¿ 100) geschätzt ist. Aufgrund dieser Tatsache und des zum Teil beachtlichen Alters der Erhebungen (1978-1994) ist eine aktuelle Verwendung nur als Grundlage zu empfehlen und ein direkter Abgleich mit aktuellen Kartierungen womöglich noch in anderen Maßstäben nicht ohne Weiteres möglich.
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten
und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG
gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen
(weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der
Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und
weiteren Kartierprojekten.
Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden:
BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014,
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,
SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope.
Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst.
Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung,
Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung,
Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten,
Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.)
nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen.
Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden.
WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL);
Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden
Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den
zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen,
WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem
entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR
durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als
„Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen
Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder
entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte
Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige
Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt
als Grenzfall beurteilt wurde.
WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im
Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches
Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung
diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der
Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen.
Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung
des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den
gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des
LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für
Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am
Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen
der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher
in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und
strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der
Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte.
Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen
Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt
der landesweiten Biotopkartierung integriert.
Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen-
und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches
Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln
und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde.
LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen
des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb
landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und
Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und
Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor.
FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung
erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des
FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.
Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop":
Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder
als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten
und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie
(92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes
ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016
(Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt
das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein.
Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt
sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem
1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu hinzu gekommenen gesetzlich geschützten Biotope.
Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/
Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der
Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den
Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines LRT-Codes gem. Anh. I der
FFH-Richtlinie der EU aufweisen.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG
i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die
charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt.
Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht
richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen
ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung
zu.
D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden
Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes
Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU
Rücksprache zu halten.
Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014)
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten
und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG
gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen
(weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der
Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und
weiteren Kartierprojekten.
Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden:
BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014,
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,
SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope.
Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst.
Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung,
Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung,
Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten,
Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.)
nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen.
Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden.
WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL);
Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden
Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den
zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen,
WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem
entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR
durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als
„Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen
Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder
entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte
Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige
Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt
als Grenzfall beurteilt wurde.
WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im
Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches
Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung
diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der
Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen.
Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung
des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den
gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des
LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für
Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am
Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen
der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher
in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und
strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der
Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte.
Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen
Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt
der landesweiten Biotopkartierung integriert.
Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen-
und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches
Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln
und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde.
LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen
des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb
landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und
Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und
Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor.
FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung
erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des
FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.
Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop":
Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder
als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten
und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie
(92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes
ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016
(Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt
das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein.
Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt
sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem
1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope.
Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/
Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der
Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den
Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000-
bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG
i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die
charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt.
Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht
richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen
ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung
zu.
D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden
Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes
Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU
Rücksprache zu halten.
Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten
Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170" alle weiteren maritim-Daten in dem
separaten Geodatensatz "Marine_Daten_gesamt"; aus Gründen des Datenschutzes im vorliegenden
Datensatz nicht enthalten sind zudem Vertragsnaturschutzflächen.
Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks,
Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014)
Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung
Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten
und digitalisierten Alleen und Steinstrukturen (Steinmauern und Steinriegel). Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen
Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten
und Datenaktualität zusammengestellt wurden.
Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung
(2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen.
Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro
über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in
Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP)
digital ermittelt.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG
i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope
die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt.
Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht
richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen
ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung
zu.
D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden
Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als
gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU
Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz:
Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-)
Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle
kenntlich gemacht.
Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,
SH2 – Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope,
Knicks – Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt
ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen.
FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung
erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des
FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten
FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170)
ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die
Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw.
mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee
wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von
Tiefenlinien und Exposition durchgeführt.
Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch
Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung
LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen
gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht
abgebildet.
Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop":
Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder
als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten
und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie
(92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes
ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016
(Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt
das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein.
Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt
sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem
1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope.
Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/
Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der
Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den
Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000-
bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG
i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die
charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt.
Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht
richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen
ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung
zu.
D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden
Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes
Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU
Rücksprache zu halten.
Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten
Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
Folgende GIS-Daten wurden zur Ermittlung der Prüfkulisse ausgewertet:
Vektor-Daten (ESRI-Shapefiles)
Biotopkataster
Feuchtgrünlandkartierung
ATKIS-Grünlandkataster
Flächen Stiftung-Naturschutz u. Schrobach-Stiftung
Vertragsnaturschutz 2012
Landwirtschaftliches Feldblockkataster 2012
Naturräume
Dispositionsflächen
Flurstücksgrenzen
Georeferenzierte Rasterdaten
TK 25 Messtischblätter
Digitale Orthophotos (DOP, Luftbilder)
TK Königlich Preußische Landesaufnahme von 1877 – 1880
TK 25 Höhenlinien
sowie
Aktuelle WinArt-Daten
Auswertung Gesetzlich geschützte Biotope
Daten aus der Grünland-Kartierung Schlei AG-Geobotanik in SchleswigHolstein und Hamburg e.V.,
Daten zum Blühenden Steinburg der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Daten aus Spenderflächenkataster der Artenagentur mit in die Auswertung
ein.
Zur Luftbildauswertung wurden zudem noch Google-Earth- und BINGSatellitenaufnahmen hinzugezogen
Brutvorkommen der Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und der gefährdeten Vogelarten gem. Roter Liste Schleswig-Holstein (1995) in EU-Vogelschutzgebieten
Per Werkvertrag (Büro KK+W) wurden über ein digitales Höhenmodell (Ergebnis der Berechnung aus DGM2 und Vegetationshoehenlayer) alle Einzelbäume > 15m und 7,5 m; Atkiswaldflächen und Waldränder mir einem Puffer von 15m herausgefiltert, Einzelbäume in Siedlungsflächen entfernt. Datengrundlage der Knicks: Landwirtschaftliches Flächenkataster SH Biotoptyp gem. Landesverordnung über gesetzlich gesch. Biotope Biotopschlüssel: 10 = Knick /Feldhecke ; 8 = Allee
Seeadlerdichtezentrum für Seeadlervolumen
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Per Werkvertrag (Büro KK+W) wurden über ein digitales Höhenmodell (Ergebnis der Berechnung aus DGM2 und Vegetationshoehenlayer) alle Einzelbäume > 15m und < 40 m Höhe ermittelt; Atkiswaldflächen herausgefiltert.
Dieses Shape enthält die Ergebnis der FFH-LRT-Grundlagenkartierung 2001 ¿ 2006, mit Überarbeitungen und Ergänzungen durch das LLUR auf Grund aktueller Erkenntnisse. Flächendeckende Biotoptypenkartierung und Zuordnung zu LRT-Vorkommen in FFH-Gebieten, in NSG und Flächen der Stiftung Naturschutz außerhalb der FFH-Gebietskulisse.
Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006.
Die Datei ist nicht vollständig, teilweise fehlen ganze Kartenblätter. Digitalisiert wurden Ergebnisse der sog. Feuchtgrünlandkartierung, d.h. der Erhebung der botanisch wertvollen Gebiete, als Ergänzung zur Biotopkartierung-Ersterfassung. Weitgehend Übernommen aus den analogen Karten wurden die besonders wertvollen Flächen mit dazugehörigen Biotopnummern und Erfassungsbögen. Das analog dargestellte ¿entwicklungsfähige Feuchtgrünland¿ bzw. ¿entwicklungsfähige Trockenstandorte¿ sowie Quellbereiche wurden nur teilweise übertragen (in den Karten als Schraffuren, ohne Nummer). Soweit übertragbar, erfolgte eine Übernahme in das Biotopkartierungs-shape (Ersterfassung) und die Datenbank FIS Natura 2000
Landesweite Kartierung der Fischotter nach IUCN-Standard 2021 - 2023
Daten aus einer gemeinsamen Kartierung in Organisation des Wildtierkatasters SH 2021/2022, ergänzt durch weitere Erfassungen von Ehrenamtlichen und dem LfU bis zum 15.10.2023
Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt. Dies umfasst Beobachtungsdaten folgender Gruppen:
Pflanzen *
Flechten *
Amphibien und Reptilien
Brut- und Rastvögel *
Fische
Heuschrecken
Käfer
Krebse
Libellen
Mollusken
Netzflügler
Säugetiere (ohne Wolf)
Schmetterlinge
Stechimmen
Bei den Daten handelt es sich sowohl um geprüfte, aber auch ungeprüfte Angaben. Dies kann über die Angabe in der Attributspalte „Qualität“ eingesehen werden und ist entsprechend zu beachten.
Für die mit „*“ markierten Artgruppen ist die Integration der Daten in das neue Format noch nicht vollständig erfolgt, daher kann ein Großteil dieser Artengruppen im Themenportal Artdaten Online noch nicht abgerufen werden. Hierfür bittet das Landesamt für Umwelt um Anfrage per Mail an arterfassung@lfu.landsh.de
Verbreitungsdaten zum Wolf finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html
Nachfolgend werden für die unterschiedlichen Artengruppen Bemerkungen zum Datenbestand aufgeführt:
Amphibien / Reptilien: insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen inklusive der Daten HH und einer Auswahl DK und MV.
Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring)
Fische: Die Daten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen des Landes aus der Basiserfassung FFH-NATURA-2000 Untersuchung werden neben weiteren Zufallsbeobachtungen (ab 2009) und Kartierungsveröffentlichungen in dem Datensatz zusammengeführt.
Keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz.
Käfer: Die Daten zur Verbreitung der Käfer umfassen nur einen (kleinen) Teilausschnitt (historischer und musealer Sammlungen, Veröffentlichungen). Es wird sich im Kernbereich auf Arten der FFH-Richtlinie beschränkt, bei sonstigen Funden sind dies Daten aus Betreuungsberichten bzw. unsystematischen Einzelbeobachtungen.
Libellen: Landesweite Erfassungen zu: L. pectoralis, A. viridis und C. armatum
Mollusken: Aktualisierung nur mittels Werkverträgen im Rahmen des Monitorings, keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz.
Säugetiere (außer Fledermäuse): Insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen. Landesweite Kartierungen nur zur Haselmaus.
Schmetterlinge: Aktualisierung durch Werkvertrag, eigene Erfassungen des LfU nur im Ausnahmefall. Aufnahme aller Angaben aus Schutzgebiets- und Betreuungsberichten.
Amphibien / Reptilien = insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen inklusive der Daten HH und einer Auswahl DK und MV. Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring)
Fische = Die Daten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen des Landes aus der Basiserfassung FFH-NATURA-2000 Untersuchung werden neben weiteren Zufallsbeobachtungen (ab 2009) und Kartierungsveröffentlichungen in dem Datensatz zusammengeführt. Keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz.
Käfer = Die Daten zur Verbreitung der Käfer umfassen nur einen (kleinen) Teilausschnitt (historischer und musealer Sammlungen, Veröffentlichungen). Es wird sich im Kernbereich auf Arten der FFH-Richtlinie beschränkt, bei sonstigen Funden sind dies Daten aus Betreuungsberichten bzw. unsystematischen Einzelbeobachtungen.
Libellen = Landesweite Erfassungen zu: L. pectoralis, A. viridis und C. armatum
Mollusken = Aktualisierung nur mittels Werkverträgen im Rahmen des Monitorings, keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz.
Säugetiere (außer Fledermäuse) = Insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen. Landesweite Kartierungen nur zur Haselmaus.
Schmetterlinge = Aktualisierung durch Werkvertrag, eigene Erfassungen des LfU nur im Ausnahmefall. Aufnahme aller Angaben aus Schutzgebiets- und Betreuungsberichten.
Fundpunktkarten: Fundpunktgenaue Darstellung der Verbreitung einer Art; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen oder räumlich auf maximal 4 MTB eingeschränkt sein
Dieser Layer ist das Ergebnis einer Auswertung der
- aktuellen (und z.T. noch alten) Biotopkartierung
- Moorbodenlayer Moore_Komb 2017 (s. hierzu die Dokumentation von B. Burbaum Abt.6)
- Kartierung der Hoch- und Übergangsmoore auf der Kartengrundlage TK 5 von 2009 im
Auftrag des MLUR
- Kartierung der FFH-Lebensraumtypen 91 D0 (prioritärer Moorwald) und FFH-LRT 91 E0(Auwälder)
im Auftrag des LLUR 2007-09
Es wurden auch kleinste Moorreste berücksichtigt, die sich u.U. für eine Entwicklung im
Zusammenhang mit angrenzenden Flächen z.B als Ausgleichsmaßnahmen eignen könnten.
Die Gesamtmoorkulisse basiert auf Erhebungen und Auswertungen der Abteilung Geologie und Boden des LLUR sowie auf Biotopkartierungsergebnissen der Abteilung Naturschutz und unterscheidet nicht in Hoch- und Niedermoor. Verschneidung der Einzellayer: - moore_bs_60_utm32.shp (Moore größer 60cm; B. Burbaum Abt.6 ) (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorschutzprogramm\Geodaten\) - Biotope_auf_moorboeden_utm32.shp (W.Petersen, Dez.51) (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorschutzprogramm\Geodaten\) - Moorwald_Auenwald.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Natura2000\FFH-LRT\Moorwald-Auwald\) - Hochmoorvegetation.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Hochmoorvegetation\Geodaten\) - Moorkataster.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorkataster\Geodaten\)
Das Register der gesetzlich geschützten Biotope, welches u. a.
zur Erstellung des Datensatzes verwendet wurde, befindet sich zurzeit
noch im Aufbau, d. h. es ist in vielen Bereichen unvollständig.
Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst.
Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung,
Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung,
Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten,
Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze,
Landschaftspläne u. a.) verwendet.
Diese wurden ergänzt um Flächen, die dem gesetzlichen Biotopschutz der
Verordnungsnummer 11 (arten- und strukturreiches Dauergrünland) zuzuordnen sind.
Die Daten hierzu entstammen der laufenden Biotopkartierung (Kartierjahr 2014-2016)
sowie einer Überprüfungskartierung aus dem Jahr 2017.
Weiterhin wurden Flächen gesetzlich geschützter Biotope der landesweiten
Biotopkartierung (1. Durchgang bis 1993 und Fortschreibungen) nach Prüfung
durch das LLUR in den Datenbestand übernommen.
Um Komplexe an gesetzlich geschützten Biotopen mit einer Größe > 20 ha zu erhalten,
wurden die oben beschriebenen Ausgangsdaten generalisiert. Hierzu wurden die Flächen,
der nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope,
in einer Entfernung von dreißig Metern aggregiert und Komplexe > 20 ha ausgewählt.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Diese Flächenkulisse für eine nasse Bewirtschaftung von Niedermooren und den mit ihnen vergesellschafteten
organischen Böden wurde im Rahmen des BfN-geförderten Projekts "KLIBB - Klimaschonende,
biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung von Niedermoorböden" erstellt.
Grundlage der Biotopkartierung 2014 bis 2020 war eine landesweite
Prüfkulisse. Die Prüfkulisse wurde durch Auswertung von landesweiten
Fachdaten erarbeitet und stellt den Suchraum für zu kartierende Biotope dar.
Dabei wurden bestimmte Bereiche von vornherein ausgeschlossen (z.B. Siedlungsbereiche).
Die hier dargestellten Flächen umfassen alle 2014 bis 2020 flächenhaft
kartierten Grundflächen. Die Kartierergebnisse werden in einem separaten
Gesamtdatensatz als erfasste Wertbiotope (= gesetzlich geschützten
Biotope und/oder FFH-Lebensraumtyen) und Nichtwertbiotope (= nur Biotoptyp
ohne Schutzstatus) dargestellt.
Die hier vorliegende Kartierkulisse dient lediglich der Übersicht,
welche Flächen im Rahmen der landeswieten Biotopkartierung 2014 bis 2020
begutachtet wurden.
Fundpunktdaten zur Verbreitung der Krebse (Überwiegend Kiemenfusskrebse, wenige Großkrebse! Großkrebse werden als "fischereirechtlich relevante" Artengruppe überwiegend bei dem shape: "Fische" mit-behandelt)
Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006. Definition von und Erläuterung zu Kontakt- und Übergangsbiotopen Unter Übergangsbiotopen werden Biotope verstanden, die auf Grund ihrer individuellen Ausprägung gemäß den fachlichen Vorgaben (u. a. Schleswig-Holstein spezifische LRT-Steckbriefe) nicht eindeutig einem Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I FFH-RL zugeordnet werden können. Übergangsbiotope werden einem - in der Regel dem räumlich direkt angrenzenden - Bezugs-LRT zugeordnet, da für den jeweiligen LRT bestimmende Arten an der Vegetation signifikant beteiligt sind oder besondere LRT-spezifische Strukturen/Funktionen gegeben sind. Bei anschließenden Kartierungen und Planungen sind die Ausprägungen der Übergangsbiotope, hinsichtlich einer eindeutigen Zuordnung zu einem LRT, zu prüfen und ggf. zu ändern. Übergangsbiotope werden in den vorbereiteten pdf-Karten farbig schraffiert dargestellt. Im Verlauf der Zeit können aufgrund bestehender oder neu auftretender Beeinträchtigungen oder bei so genannten Pflege-LRT durch veränderte Nutzung LRT-Vorkommen hinsichtlich ihrer individuellen Ausprägung in den Status Übergangsbiotop übergehen. Auch natürliche Ereignisse können bestimmte LRT in jüngere Phasen ihrer lebensraumtypischen Entwicklung versetzen. Beispielhaft seien hier Windwurfereignisse in Wäldern (--> Waldlichtungsfluren als Teil des standorttypischen Wald-LRT) oder Sturmfluten (--> vorübergehendes Verschwinden oftmals verbunden mit räumlicher Verlagerung von Primär-, Weißdünen) genannt. Die Übergangsbiotope sowie die auf Grund natürlicher Ereignisse - vorübergehend - nicht vorhandenen LRT-Vorkommen werden grundsätzlich im Umfang der ursprünglichen Gebietsmeldung bzw. der Ergebnisse des vorherigen Kartierdurchgangs in der Statistik der Standarddatenbögen (SDB) berücksichtigt. Die Basis für die fachliche Annahme als LRT-Vorkommen bilden die Flächenangaben zu den Übergangsbiotopen in der shape-Datei der LRT-Kartierung. Bis zur eindeutigen Ansprache als LRT oder Nicht-LRT im Rahmen einer anschließenden fachlichen Beurteilung oder Kartierung, erfolgt also keine Änderung der Angaben im SDB. Insofern kann es Abweichungen zwischen den Angaben im SDB und der Einstufungen in den Darstellungen der Monitoringergebnisse (LRT-Vorkommen, Übergangsbiotop/Kontaktbiotop sowie Einstufung ihres Erhaltungszustandes) der Berichte und Karten geben. Kontaktbiotope sind eindeutig keine LRT, sondern grenzen an LRT oder Übergangsbiotope an und dienen der Sicherung und Stabilisierung der lebensraumtypischen Funktionen. Kontaktbiotope sind naturnahe Biotope als Teil einer standortgemäßen natürlichen Biotopabfolge, wie z. B. ein Bruchwald als äußerer, nicht mehr zum LRT gerechneter Teil des Verlandungsbereich eines Sees oder auch halbnatürliche Biotope, die einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, wie z. B. Nass-/ Feuchtgrünländereien im Umfeld von Mooren oder naturnahen Gewässern. Kontaktbiotope finden in der Flächenstatistik der LRT keine Berücksichtigung, sind jedoch bei Entwicklungsüberlegungen beispielsweise im Rahmen der Managementplanung besonders zu würdigen. Kontaktbiotope werden in den vorbereiteten pdf-Karten grau dargestellt. Sobald LRT-bestimmende Arten oder Strukturen signifikant an den Ausprägungen des Biotops beteiligt sind, handelt es sich um ein Übergangsbiotop (siehe oben).
Bekannte Vorkommen des LRT 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger
Überspülung durch Meerwasser, Anhang I FFH-Richtlinie und
Vorkommen 1170 Riffe gemäß Anhang I FFH-Richtlinie
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten
FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170)
ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die
Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw.
mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee
wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von
Tiefenlinien und Exposition durchgeführt.
Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch
Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung
LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen
gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht
abgebildet.
Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop":
Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder
als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten
und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie
(92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes
ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016
(Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt
das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein.
Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt
sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem
1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope.
Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/
Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der
Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den
Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000-
bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG
i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die
charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt.
Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht
richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen
ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung
zu.
D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden
Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich
geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU
Rücksprache zu halten.
Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten
Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden
Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden
Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden
Ermittlung und Erfassung von Vorkommen der prioritären Lebensraumtypen nach Anhang 1 FFH-Richtlinie außerhalb der FFH-Gebietskulisse; der textliche Endbericht kann bei den fachlich zuständigen Kollegen angefordert werden.
Grundlage für den Aufbau des GIS-gestützten Moorkatasters 2004 ist die Moorbodenerwartungskarte Schleswig-Holsteins. Butenhoff (1997) beschreibt das Vorgehen zur Erstellung der Karte wie folgt: ¿Zunächst war eine Sichtung und Auswahl derjenigen Kartenwerke nötig, die eine Information über Moorflächen liefern." Hierzu zählen die Bodenkarte 1 : 25000 (BK 25), Geologische Karte 1 : 25000 (GK 25), Geologische Übersichtskarte 1 : 200000 (GÜK 200), Petrographische Karte 1 : 25000, Holozän-Mächtigkeitskarten 1 : 25000 und die Manuskriptkarte für die BK 25, GK 25, GÜK 200 sowie die topographischen Karten (TK 25). Bei der Arbeit mit der digitalen Moorkarte zeigte sich, dass die Karte nicht alle Moorböden erfasst. Dies ist auf die heterogene Herkunft der Eingangsdaten, die bei der Kartenerstellung verwendet wurden, zurückzuführen. Die digitale Moorbodenerwartungskarte gibt daher nur die digital erfassten Moorbodenflächen wieder, der Erfassungsfehler der digital verfügbaren Moorbodenerwartungskarte ist bei weitergehenden Auswertungen zu berücksichtigen. (Quelle: Trepel, M. (2004): Aufbau eines landesweiten GIS-gestützten Moorkatasters für Schleswig-Holstein, CAU-Ökologiezentrum im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt SH)
Gegenstand des Werkvertrages war es, den pflanzenbezogenen Datenbestand des Raabe-Atlas (Verbreitungskarten für Schleswig-Holstein) in das WinArt-Format zu überführen, so dass eine punktbezogene Auswertung der kartierten Arten erfolgen kann. Für die punktbezogene Auswertung im Programm WinArt war die Anpassung folgender Dateien erforderlich: 1. Datei für die Adressen der Kartierer: *ad.dbf 2. Datei für die punktbezogenen Daten der Erfassung: *pk.dbf 3. Datei für die während der Kartierung neu erfassten Arten, die nicht in der Referenzliste von WinArt auftauchen: *rl.dbf Die ebenfalls erforderlichen Dateien für die Kopfdaten (*.ko.dbf), Rasterdaten (*ra.dbf) und für Literaturangaben (*li.dbf) blieben leer. Die oben genannten Dateien wurden für die Artengruppen der Gefäßpflanzen erstellt. Moose und Flechten wurden innerhalb der WinArt-Kartierung nicht aufgenommen. Die Dateinamen setzen sich zusammen aus a) dem Kürzel für die Artengruppe (G), der Abkürzung für die Raabe-Kartierung (RAB) und den durch WinArt vorgegebenen Dateiendungen (Bsp.: G_RAB_pk.dbf enthält die punktbezogenen Daten für der Gefäßpflanzen).
Im Zuge des Kartierjahres 2016 wurden Flächen vorhandener Kartierung, hier Biotopkartierung Phase1, aus der zusammengesetzten Prüfkulisse entfernt. Die Kreise Segeberg und Rendsburg-Eckernförde sind, wegen der Vergabe im Jahr 2016, nochmals unterteilt. Segeberg in die Teile "Teil1-west", "Teil2-ost" und "Norderstedt", Rendsburg-Eckernförde in "Teil1-nord" und "Teil2-süd". Grundlage der Biotopkartierung ist eine landesweite Prüfkulisse, Die Prüfkulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Flächen, die bestandteil der Ausschlusskulisse sind (siehe Ausschlusskulisse_Biotopkartierung.README), wurde von der Prüfkulisse abgeschnitten. Da die zugrundeliegenden Fachdaten teilweise veraltet sind oder ehemals auf gröberen Maßstabsebenen abgegrenzt wurden (Bsp: TK 25), bzw. auf berechneten Polygonen basieren (z.B. Fließgewässer, Alleen), dient die Prüfkulisse als Suchraum für zu kartierende Biotope, welche sich jedoch im Einzelnen auch über die vorliegenden Außenränder hinweg erstrecken können. Ferner wird durch die implizierten Fachdaten und deren Teilflächen eine Abschätzung der zu kartierenden Wertflächen in ha möglich. Diese Teilflächen wurden aus den Fachdaten ermittelt und entsprechend der DTK5 nach Kreisen und Losen aufgeteilt.
Grundlage der landesweiten Biotopkartierung ist eine landesweite Prüfkulisse, die auf der Grundlage unterschiedlicher Fachdaten erstellt wurde. In der gesamten Prüfkulisse ist die flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen, darüber hinaus dient sie als Suchraum für zu kartierende, für den Naturschutz bedeutende Biotopflächen, die mit einem Biotopbogen mit Detailinformationen zu kartieren sind.
Folgende GIS-Daten wurden zur Ermittlung der Prüfkulisse ausgewertet:
Vektor-Daten (ESRI-Shapefiles)
Biotopkataster
Feuchtgrünlandkartierung
ATKIS-Grünlandkataster
Flächen Stiftung-Naturschutz u. Schrobach-Stiftung
Vertragsnaturschutz 2012
Landwirtschaftliches Feldblockkataster 2012
Naturräume
Dispositionsflächen
Flurstücksgrenzen
Georeferenzierte Rasterdaten
TK 25 Messtischblätter
Digitale Orthophotos (DOP, Luftbilder)
TK Königlich Preußische Landesaufnahme von 1877 – 1880
TK 25 Höhenlinien
sowie
Aktuelle WinArt-Daten
Auswertung Gesetzlich geschützte Biotope
Daten aus der Grünland-Kartierung Schlei AG-Geobotanik in Schleswig-Holstein und Hamburg e.V.,
Daten zum Blühenden Steinburg der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Daten aus Spenderflächenkataster der Artenagentur
mit in die Auswertung ein.
Zur Luftbildauswertung wurden zudem noch Google-Earth- und BING-Satellitenaufnahmen hinzugezogen
Grundlage der Biotopkartierung ist eine landesweite Prüfkulisse, Die Prüfkulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Flächen, die bestandteil der Ausschlusskulisse sind (siehe Ausschlusskulisse_Biotopkartierung.README), wurde von der Prüfkulisse abgeschnitten. Da die zugrundeliegenden Fachdaten teilweise veraltet sind oder ehemals auf gröberen Maßstabsebenen abgegrenzt wurden (Bsp: TK 25), bzw. auf berechneten Polygonen basieren (z.B. Fließgewässer, Alleen), dient die Prüfkulisse als Suchraum für zu kartierende Biotope, welche sich jedoch im Einzelnen auch über die vorliegenden Außenränder hinweg erstrecken können. Ferner wird durch die implizierten Fachdaten und deren Teilflächen eine Abschätzung der zu kartierenden Wertflächen in ha möglich. Diese Teilflächen wurden aus den Fachdaten ermittelt und entsprechend der DTK5 nach Kreisen und Losen aufgeteilt.
50m Puffer um die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU
vom 21. Mai 1992, die zusammen mit der EU Vogelschutz-
richtlinie vom 02. April 1979 die rechtlichen Grundlagen
für das europäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000"
bilden. Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten
zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur
Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Die 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnete internationale "Convention on Wetlands" ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Erhaltung und umweltverträglicher Nutzung von Feuchtgebieten und deren Resourcen. Ratifizierung durch die BRD 1976. Das Ramsar-Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten u.a. durch Benennung von Gebieten, die den Ramsar-Kriterien entsprechen. In Schleswig-Holstein ist das Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete" am 15.11.1991 offiziell benannt worden.
Rasterverbreitungskarte (LAEA10): Darstellung der Verbreitung einer Art im ETRS-LAEA 10 Kilometer Raster
Rasterverbreitungskarte (MTB): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblatt-Rasters (MTB)
Rasterverbreitungskarte (MTB-Q): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-Q)
Rasterverbreitungskarte (MTB-16tel): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-16tel); je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Rasterverbreitungskarte (MTB-64tel): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-64tel); je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Das Shape beinhaltet: - alle von der landesweiten Biotopkartierung (BK) im 1. Durchgang (bis 1993) erfassten Biotope - alle Fortschreibungen der BK bis 2012 - die mit Beschreibungsbogen kartierten Biotope der Kartierung "botanisch wertvoller Flächen" (Feuchtgrünlandkartierung) - Biotope der Biotopkartierung des Kreises Steinburg (an BK des Landes angepasst) - die Salzwiesenkartierung des Nationalparkamtes - die Kartierungen der kreisfreien Städte Neumünster, Kiel und Lübeck (an BK des Landes angepasst) - Daten aus dem Seenprogramm (LANU Abt. 4)
Die Knickermittlung ist Bestandteil der landesweiten
Biotopkartierung 2014-2021.
Die Elemente wurden von einem vom LLUR beauftragten Büro
über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in
Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP)
digital ermittelt.
Die Feldgehölze wurden per Luftbildauswertung erfasst und abgegrenzt.
Der Biotoptyp ist lediglich zweistellig vergeben (= HG), da keine Erfassung im Gelände
erfolgte, was für eine Differenzierung im dreistelligen Biotopcode erforderlich ist.
Für die Ansprache der Feldgehölze gelten folgende Anforderungen:
• überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der
landwirtschaftlichen Erzeugung dienen
• mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern bis höchstens 2.000 Quadratmetern
(„Gehölze“ nach Basis-DLM werden 50 m² < 1.000 m² manuell entsprechend der Digitalisierstandards zu erfassen sind).
• nicht direkt an Wald angrenzend
• überwiegend mit Bäumen und/oder Sträuchern bewachsen, einschließlich nicht
entsprechend bewachsener untergeordneter Abschnitte (z.B. Trockenrasen)
• keine lineare Struktur oder durchschnittlich breiter als 15 m
Die Daten stammen aus den monatliche Zählfahrten mit einem Schiff entlang der Unterelbe zwischen Mühlenberger Loch (HH) und AKW Brokdorf (Schleswig-Holstein). Die Daten geben die Ergebnisse von 2012 bis 2017 wieder. Die Erfassung von der Wasserseite aus erfolgt nicht punktgenau, sondern bezieht sich auf definierte Zählgebiete (s.o.); die Rechts-und Hochwerte geben den Mittelpunkt der einzelnen Zählgebiete an. Die Fahrten werden durch die Integrierte Station Unterelbe (ISU) in Haseldorf organisiert. An den Zählungen sind auch ehrenamtliche Zähler/innen beteiligt.
Fundpunktdaten zur Verbreitung der Stechimmen, Bienen und Wespen
Die Daten zur Verbreitung der Stechimmen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums) werden in dem Projekt zusammengeführt. In diesem ersten Datenbestand sind es nur gesicherte Daten bis ca. zum Jahr 2020.
Aktualisierung in der Folge mind. zweimal jährlich.
Dieses Portal bietet die Möglichkeit, Daten aus dem Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein (ZAK-SH) der Abteilung Naturschutz im Landesamt für Umwelt abzufragen.
Als Gastnutzer können Sie sich sowohl Rasterverbreitungskarten einzelner Arten als auch Artenzahlkarten für bestimmte Artengruppen anzeigen lassen. Für eine genauere Abfrage und Auswertung der Daten benötigen Sie einen Nutzeraccount.
Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter Verweise und Downloads im Dokument "Ergänzende Beschreibung zum Themenportal Artdaten".
Verbreitung von Rastvogelarten in Schleswig-Holstein. Zur Frage, welche Datensätze zweckmäßig herausgegeben werden, gibt die Datei "Artenliste_Vogeldatenbank.xls" eine Hilfe: Sie Enthält nach den Jahreszahlen die Spalte "Bemerkung". Dort ist entweder "Landeserfassung" oder etwas anderes eingetragen. "Landeserfassung" bedeutet, dass Verbreitung und Bestand in einem Jahr vollständig erfasst worden sind. Wird nach relevanten Daten im Zuge von Eingriffsplanungen gefragt, dann genügt es, von diesen Arten jeweils nur die neueste Erfassung herauszugeben. Steht in der Spalte "Bemerkung" hingegen "Zufallsdaten" oder "Projekterfassung", dann sind die in einem einzelnen Jahr erhobenen Daten nicht zwangsläufig vollständig oder repräsentativ. Für diese Arten sollten deshalb die Daten der letzten 5 Jahre Verwendung in Eingriffsplanungen finden. Das gewährleistet, dass alle bekannten Vorkommensorte aus jüngerer Zeit in der Umgebung eines geplanten Eingriffs abgebildet werden. Es ist dabei weniger wichtig, ob an diesen Orten nur 1x oder 5x in 5 Jahren gebrütet wurde, denn der Ort ist mindestens in manchen Jahren zum Brüten geeignet. In Zweifelsfällen geben die fachlich Zuständigen Auskunft.
Es wird die Vertragsart "Wertgrünland" im Vertragsnaturschutzes dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine Selektion aller Biotopflächen, die vollständig oder anteilig den Biotoptyp arten- und strukturreiches Dauergrünland (VO-Nr. 11) umfassen.
Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019))
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019))